Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und Hausregeln

Geltung der AGB & Hausregeln

(a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hausregeln gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung sowie alle für den Gast erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen durch den Vermieter. Die Leistungen durch den Vermieter erfolgen ausschließlich aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Hausregeln.

(b) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnung sowie deren Nutzung zu anderen als Wohnzwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter. 

(c) Geschäftsbedingungen des Gastes finden nur Anwendung, wenn diese vorher vereinbart wurden. Abweichungen von diesen Bedingungen sind nur wirksam, wenn der Vermieter  dies ausdrücklich schriftlich bestätigt.

Inhaltsverzeichnis 

§ 1 Begriffsbestimmungen

§ 2 Buchung

§ 2.1 Buchungsbestätigung

§ 2.2 Zahlungsbedingungen

§ 2.3 Stornierung durch den Gast

§ 2.4 Stornierung durch den Vermieter

§ 3 Aufenthalt 

§ 3.1 Reisezweck und Nutzung

§ 3.2 An- und Abreisezeiten

§ 3.3 Personenanzahl

§ 3.4 Zustand & Inventar

§ 3.5 Allgemeine Hausordnung

§ 3.6 Abfall

§ 3.7 Parkplatznutzung

§ 3.8 Nutzung des Internetzugangs mittels WLAN

§ 3.8.1 Zugangsdaten

§ 3.8.2 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung

§ 3.9 Check-out Anweisungen

§ 4 Haftung des Vermieters

§ 5 Gerichtsstand

§ 1 Begriffsbestimmungen 

a) „Bheaven Premium Homes GbR” und seine weisungsbefugten Mitarbeiter werden fortlaufend als „Vermieter” bezeichnet. 

b) Der Begriff „Webseite” bezieht sich auf die Webseite https://www.bheavenpremiumhomes.com und alle anderen Seiten, die durch den Vermieter betrieben werden.

c) Der Begriff „Dienstleistungen” bezieht sich auf alle Dienstleistungen, die durch den Vermieter von Zeit zu Zeit erbracht werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf den Empfang von Buchungsinformationen über das Buchungs- und Zahlungssystem, die Verwaltung von Reservierungen und Zahlungen und die Beantwortung von Kundenanfragen über das Reservierungssystem und die Verwaltung von Inhalten auf Kanälen Dritter über einen Channel Manager. 

d) Die Begriffe „Kunde” oder „Gast” beziehen sich entweder auf: a) die Person, die in ihrem eigenen Namen eine Buchung tätigt oder b) die Organisation, für die die Person im Namen einer Organisation eine Buchung tätigt. 

e) Die Begriffe „Immobilie”, „Apartment” oder „Ferienwohnung” beziehen sich auf jede Form von Unterkunft, Gebäude, Hausboot, Wohnung, Zimmer, Wohnblocks, Häuser oder andere Wohnungen oder Mietflächen, die vom Kunden oder einem Kanal eines Dritten angezeigt und über die Dienste zur Vermietung angeboten werden. 

f) Der Begriff „Inhalt” bedeutet Text, Grafiken, Bilder, Musik, Software, Audio, Video, Informationen oder jede andere Form von Daten. 

g) Der Begriff „Kundeninhalte” bezieht sich auf Inhalte, die vom Kunden im Rahmen der Nutzung der Dienste bereitgestellt werden, einschließlich, aber nicht beschränkt auf andere Informationen. 

§ 2 Buchung

§ 2.1 Buchungsbestätigung

Sämtliche Buchungsanfragen müssen über die Webseite https://www.bheavenpremiumhomes.com/, per E-Mail info@bheavenpremiumhomes.com oder telefonisch an +49 471 306 989 90 getätigt werden. Alle Anfragen, die über jegliche andere Methode getätigt wird, wie zum Beispiel Instagram, werden nicht berücksichtigt.  

Kann der Vermieter dem Gast die Ferienwohnung im gewünschten Zeitraum anbieten, erhält der Gast eine schriftliche Bestätigung sowie auf Wunsch die Rechnung per E-Mail oder per Post. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Anzahlung (siehe § 3 Zahlungsbedingungen) ist die Buchung rechtskräftig. 

 § 2.2 Zahlungsbedingungen 

Durch den Eingang des Gesamtpreises der Buchung oder einer zuvor schriftlich vereinbarten Anzahlung erhält die Buchung ihre Gültigkeit. Der Gesamtbetrag ist, sofern nicht anderweitig schriftlich durch den Vermieter  bestätigt, spätestens 14 Tage vor Anreisedatum zu bezahlen. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter  vom Vertrag zurücktreten und die Ferienwohnung neu vermieten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

§ 2.3 Stornierung durch den Gast

Buchungen können bis zu 5 Tage vor der Anreise kostenlos storniert werden. Im Falle einer Stornierung von weniger als 5 Tagen vor der Anreise wird ein Betrag in Höhe des Gesamtpreises fällig. Bei einer Nichtanreise wird der Gesamtpreis der Buchung berechnet.

Langzeitbuchungen (ab 28 Nächten) können bis zu 30 Tage vor der Anreise kostenlos storniert werden. Im Falle einer Stornierung von weniger als 30 Tagen vor der Anreise wird ein Betrag in Höhe des Gesamtpreises fällig. Bei einer Nichtanreise wird der Gesamtpreis der Buchung berechnet.

 § 2.4 Stornierung durch den Vermieter

Im Falle einer Stornierung von Seiten der Vermieter , in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit) sowie andere nicht zu vertretenden Umstände, die die Erfüllung des Mietvertrages unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten.

Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz - eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen. Ein Rücktritt durch der Vermieter  kann nach Mietbeginn ohne Einhaltung einer Frist erfolgen.  

§ 3 Aufenthalt

Der Gast erklärt sich mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der allgemeinen Hausordnung (§ 3.5) der Ferienwohnungen und der Wohnanlage einverstanden. Die ausdrückliche Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung und/oder mit dem Online-Check-in, spätestens aber mit dem Betreten des Apartments. 

Bei Verstößen gegen die AGB oder die Hausordnung ist der Vermieter dazu berechtigt, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung des Mietzinses oder eine Entschädigung besteht nicht. 

§ 3.1 Reisezweck und Nutzung 

Die Ferienwohnungen des Vermieters dienen ausschließlich dem vereinbarten Zweck der Beherbergung zu der in der Buchung angegebenen Personenzahl. Jegliche andere Nutzung – ob gewerblich oder nicht gewerblich – ist ausdrücklich untersagt.

Partys, Veranstaltungen oder Versammlungen jeglicher Art sind in den Ferienwohnungen nicht gestattet. Zuwiderhandlungen gegen diese Regelung berechtigen den Vermieter, das Mietverhältnis sofort und fristlos zu kündigen. In diesem Fall besteht kein Anspruch des Gastes auf Rückerstattung bereits gezahlter Beträge.

Die Nutzung der Ferienwohnung für gewerbliche Zwecke, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Foto- oder Filmaufnahmen, ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Vermieters strengstens untersagt. Bei Zuwiderhandlung behält sich der Vermieter das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen und/oder rechtliche Schritte einzuleiten.

§ 3.2 An- und Abreisezeiten 

Am Anreisetag steht die Ferienwohnung ab 15:00 (Premium Apartments) oder 16:00 Uhr (Kojen) zur Verfügung. Die Informationen zur Schlüsselübergabe erhält der Gast vor der Anreise telefonisch, per E-Mail oder als Direktnachricht in den Buchungsportalen. Der Gast hat selbständig sicherzustellen, dass er während der Anreise Zugriff auf diese Informationen hat. 

Sollte es zu Verzögerungen seitens des Vermieters kommen, wird der Gast umgehend informiert. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Ferienwohnung ausnahmsweise nicht pünktlich um 15:00 oder 16:00 Uhr bezogen werden kann.

Es ist ohne schriftliche Zustimmung des Vermieters strengstens untersagt, die Wohnung vor dem vereinbarten Zeitpunkt zu betreten. Ein früher verfügbarer Schlüssel oder Zugangscode berechtigt nicht zum früheren Zutritt der Wohnung.

Am Abreisetag ist die Wohnung bis 11:00 morgens zu verlassen. Falls der Gast eine spätere Abreise wünscht, muss diese mindestens 24 Stunden vorher beim Vermieter  angefragt werden. Für eine spätere Abreise ohne Erlaubnis durch den Vermieter darf eine Gebühr erhoben werden.  

Der Vermieter kann über die Immobilie frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete für verfrühte oder verspätete Ab- und Anreisen erfolgt grundsätzlich nicht.  

§ 3.3 Personenanzahl

Die Ferienwohnung darf nur von den in der Buchung aufgeführten Personen genutzt werden. Sollte die Wohnung von mehr Personen als vereinbart genutzt werden, ist für diese ein gesondertes Entgelt pro Nacht und pro Person zu zahlen und mindestens 24 Stunden vor der Unterbringung mit dem Vermieter abzustimmen. Eine geänderte Personenzahl gilt immer für den gesamten Aufenthaltszeitraum. Eine anteilige Zahlung durch den Gast oder Rückzahlung der Miete durch den Vermieter für eine veränderte Personenanzahl erfolgt grundsätzlich nicht.  

Der Vermieter hat zudem in diesem Fall das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen. Eine Untervermietung und Überlassung der Wohnung an Dritte ist nicht erlaubt. 

§ 3.4 Zustand & Inventar 

Die Ferienwohnung wird durch den Vermieter in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar an den Gast übergeben. Sollte der Gast vor oder während des Aufenthalts Mängel auffallen, so ist er dazu verpflichtet, den Vermieter  unverzüglich darüber in Kenntnis zu setzen. Der Gast haftet ansonsten für alle Schäden am Mietobjekt, dem Inventar, z.B. beschädigtes Geschirr, Schäden am Fußboden oder am Mobiliar. Hierzu zählen auch die Kosten für verlorene Schlüssel und damit verbundene Aufwände durch den Vermieter oder beauftragten Dienstleistern wie Schlüsseldiensten. 

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib in den Ferienwohnungen vorgesehen. Das Verstellen von Einrichtungsgegenständen, insbesondere Möbeln, ist untersagt. Der Gast haftet auch für das Verschulden seiner Mitreisenden. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen.

Der Diebstahl oder die Entsorgung jeglicher Einrichtungs- oder Ausstattungsgegenstände werden konsequent zur Anzeige gebracht. Davon ausgenommen sind Einmal- und Verbrauchsartikel.

§ 3.5 Allgemeine Hausordnung

(1) Auf Nachbarn und Mitbewohner des Hauses, insbesondere im Treppenhaus und in gemeinsam genutzten Bereichen, wird angemessen Rücksicht genommen.

(2) Von 22:00 bis 07:00 gilt die Nachtruhe. Um eine Störung zu vermeiden, sind TV- und Audiogeräte auf Zimmerlautstärke einzustellen. 

(3) Für die Dauer des Aufenthaltes ist der Gast verpflichtet, bei Verlassen der Ferienwohnung Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten. 

(4) In der Ferienwohnung gilt ein allgemeines Rauchverbot. Bei Zuwiderhandlungen wird eine erweiterte Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 200 € in Rechnung gestellt. 

(5) Die Nutzung des Balkons ist nur den im Mietvertrag aufgeführten Personen gestattet. Der Balkon darf nicht für Partys oder andere Veranstaltungen genutzt werden. Das Lagern von persönlichen Gegenständen auf dem Balkon ist nicht gestattet.

(6) Die Unterbringung von Haustieren jedweder Art, z.B. Hunden, ist in der Ferienwohnung grundsätzlich untersagt. In Ausnahmefällen, nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Anbieters, kann die Unterbringung von Haustieren gestattet werden. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung des Anbieters untergebracht, wird eine erweiterte Reinigungspauschale in Höhe von mindestens 200,00 € in Rechnung gestellt.

(7) Die Ein- und/oder Anbringung von Materialien zur Dekoration o. ä. ist in der Ferienwohnung nicht erlaubt. Der Gast haftet für gleichwohl ein- und/oder angebrachte Dekoration o. ö. allein. Der Gast ist außerdem zum Ersatz von Schäden durch die Ein- und/oder Anbringung von Dekoration o. ä. verpflichtet. 

(8) Der Hauseingang und das Treppenhaus sind von Gegenständen wie Abfall, Fahrrädern oder Kinderwagen freizuhalten. Im Falle des Verstoßes ist der Vermieter berechtigt, die Gegenstände zu entfernen und ggf. Kosten und Aufwand in Rechnung zu stellen.

(9) Der Vermieter hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zu der Ferienwohnung, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Gastes ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen. Der Vermieter wird den Gast über die Ausübung des Zutrittsrechts vorab informieren, es sei denn, dies ist ihm nach den Umständen des Einzelfalls nicht zumutbar oder unmöglich. 

§3.6 Abfall

Restmüll und Einwegflaschen werden durch den Gast in dem dafür vorgesehenen Abfalleimer gesammelt. Glasmüll, Mehrwegflaschen und Papier werden entweder selbst entsorgt oder in der Wohnung an einem Ort gesammelt, um die Entsorgung durch die Reinigungskräfte zu erleichtern.

Die Abfalleimer der Wohnung dürfen nicht überfüllt werden. Sollte ein Abfalleimer während des Aufenthalts seine Kapazitätsgrenze erreichen, so ist der Inhalt in den dafür vorgesehenen Hausmülltonnen oder in dem Abfallschlucker zu entsorgen. Dabei sind die gegebenen Möglichkeiten der Abfalltrennung einzuhalten.

§ 3.7 Parkplatznutzung

Sofern ein Parkplatz zur Verfügung gestellt wird, ist dieser nur für den Gebrauch durch den Gast und nur für den Zeitraum des Aufenthalts vorgesehen. Das Abstellen von mehr als einem Fahrzeug bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter.

Die Parkplatznutzung sieht ausschließlich das Abstellen von Fortbewegungsmitteln vor. Die Nutzung hat so zu erfolgen, dass die benachbarten Parkplätze problemlos und sicher nutzbar sind. Dies gilt insbesondere für das Abstellen von Fahrrädern. Es ist nicht gestattet, Fortbewegungsmittel über die Begrenzung des Parkplatzes hinausragen zu lassen.

Sollte ein Fahrzeug oder Fortbewegungsmittel unsachgemäß oder ohne Genehmigung auf einem Parkplatz oder auf einem falschen Parkplatz abgestellt werden, so ist der Vermieter  berechtigt, das Fahrzeug oder Fortbewegungsmittel kostenpflichtig zu entfernen oder abschleppen zu lassen und dem Fahrzeugführer die Kosten zzgl. einer Aufwands- und Bearbeitungsgebühr in Rechnung zu stellen.

 § 3.8.1 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN 

Der Vermieter  unterhält in seiner Ferienwohnung einen Internetzugang über WLAN. Dieser gestattet dem Gast für die Dauer seines Aufenthaltes in der Ferienwohnung eine Mitbenutzung des Zugangs zum Internet. Der Gast hat nicht das Recht, Dritten die Nutzung des WLANs zu gestatten.  

der Vermieter  gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Eignung oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. der Vermieter  ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Mieters ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit der Vermieter  deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann.

der Vermieter  behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten). 

§ 3.8.2 Zugangsdaten 

Die Nutzung des WLAN erfolgt mittels Zugangssicherung. Die Zugangsdaten (Login und Passwort) dürfen in keinem Fall an Dritte weitergegeben werden. Will der Gast Dritten den Zugang zum Internet über das WLAN gewähren, so ist dies von der vorherigen schriftlichen Zustimmung durch den Vermieter und der mittels Unterschrift und vollständiger Identitätsangabe dokumentierter Akzeptanz der Regelungen dieser Nutzungsvereinbarung durch den Dritten zwingend abhängig. Der Gast verpflichtet sich, seine Zugangsdaten geheim zu halten. der Vermieter  hat jederzeit das Recht, Zugangscodes zu ändern. 

 § 3.8.3 Gefahren der WLAN-Nutzung, Haftungsbeschränkung 

Der Gast wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehen nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Der Vermieter  weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann.

Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Gastes. Der Vermieter  übernimmt keine Haftung für Schäden, die durch die Nutzung des WLANs entstehen, es sei denn, die Schäden wurden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

Für etwaige, auf die WLAN Nutzung zurückzuführende Schadensersatzansprüche Dritter, entstanden z.B. durch illegale Downloads oder Urheberrechtsverletzungen, die nachweisbar auf Ort, Datum und Uhrzeit des Aufenthaltes in der Ferienwohnung zurückzuführen sind, haftet der Gast vollumfänglich.

§ 3.9 Check-out Anweisungen 

Die Wohnung ist am Abreisetag aufgeräumt und besenrein zu hinterlassen. Oberflächen und Böden der Wohnung müssen frei von Abfall, größeren Krümeln und starken Verschmutzungen sein. Verschmutztes Geschirr ist per Spülmaschine zu reinigen und in die Schränke einzuräumen. Im Mindesten muss die Spülmaschine mit verschmutztem Geschirr vor dem Verlassen der Wohnung im Schnelldurchlauf eingeschaltet werden. Beschichtete Küchengegenstände wie Teflon Pfannen sind per Hand abzuwaschen. 

Der Kühlschrank ist zu leeren und alle Einrichtungsgegenstände sind an ihren ursprünglichen Ort zurückzustellen. Heizungsthermostate sind auf „0” und Heizungssteuerungen an der Wand sind auf das Minimum herunter zu regeln oder auszuschalten. Alle Fenster und Türen sind zu schließen. 

Sofern genutzt, sind Schlüssel und ggf. Parkkarten wieder an ihrem Ursprungsort zu hinterlegen.

Im Falle eines Verstoßes wird eine Pauschale von mindestens 50,00 € für den erweiterten Reinigungsaufwand in Rechnung gestellt.

§ 4 Haftung des Vermieters 

Der Vermieter haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Mietobjekts. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen. 

§ 5 Gerichtsstand 

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Bremerhaven zuständig. Alle hier aufgeführten Bedingungen sind nach deutschem Recht gültig.

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Die Vorlage wurde erstellt aus einer Vorlage heraus von Lodgify https://www.lodgify.com/